Verhaltens-
kodex

VERHALTENSKODEX

G BRANDED Verhaltenskodex

Corporate Governance: Grundsätze der Unternehmensführung.

Es gehört zur Unternehmenskultur von G BRANDED, dass wir unser Handeln nicht nur an den gesetzlichen Vorgaben ausrichten, sondern uns darüber hinaus auch ethischen Standards verpflichten. Wir gehen respektvoll mit unseren Mitmenschen und der Umwelt um und wertschätzen diese.

Der nachfolgend beschriebene Kodex ist für jede Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter verbindlich und soll Ihnen dabei helfen, sich an unsere Regeln zu halten und unsere Werte zu leben.

Falls Sie Fragen haben oder im konkreten Fall unsicher sind, wie sie sich verhalten müssen, wenden Sie sich bitte an Ihren Vorgesetzten oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Raphael Geisreiter, Geschäftsführer

GRUNDSÄTZE

Grundsätze für verantwortungsvolles und rechtmäßiges Handeln

1. Gesetzestreue

Gesetzestreues Verhalten entspricht unserer Überzeugung. Die Gesetze der Länder, in denen wir tätig sind, halten wir ein. Rechtswidriges Handeln ist keine Option und nicht im Interesse unseres Unternehmens, weil es unethisch ist, zu gravierendem Reputationsverlust führt und Strafverfolgung, Schadenersatz und Auftragsverlust nach sich ziehen kann. Mitarbeiter, die rechtswidrig handeln, müssen sich dessen bewusst sein, dass sie selbst von Strafverfolgung bedroht sind. Gesetzestreues Handeln dient dem eigenen Schutz des Mitarbeiters. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich über die in seinem Verantwortungsbereich geltenden Vorschriften zu informieren und diese einzuhalten. In Zweifelsfällen ist zur Klärung der Vorgesetzte einzuschalten.

2. Bestechung, Korruption, Geschenke, Zuwendungen

Bestechung und Korruption sind gesetzwidrig und unethisch. Beides ist mit hohem Risiko für unsere Mitarbeiter und unser Unternehmen verbunden. Bestechung und Korruption stellen eine existenzielle Gefährdung des Unternehmens dar und sind deshalb keine Option und folglich zu unterlassen; wir nehmen dabei auch den Verlust von Umsatz in Kauf. Wir bieten unseren Geschäftspartnern keine unzulässigen Vorteile an und nehmen solche auch nicht in Anspruch. Unter Korruptionshandlungen verstehen wir u.a. die Einschaltung von Dritten/Vermittlern, Zahlung von Bestechungsgeldern, Kick-back-Zahlungen und Incentive-Zuwendungen. Bei der Annahme und Vergabe von Geschenken und sonstigen Zuwendungen (etwa auch Einladungen zum Essen oder zu Veranstaltungen) sind wir zurückhaltend. Keinesfalls dürfen diese so gestaltet sein, dass ihre Annahme sich außerhalb des Rahmens geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegt.

3. Steuern und Subventionen

Die Steuergesetze eines jeden Landes sind für uns bindend und daher strikt zu befolgen. Jedem Mitarbeiter muss bewusst sein, dass bei Steuerdelikten mit Strafverfolgung zu rechnen ist; sowohl für das Unternehmen als auch für den einzelnen Mitarbeiter. Das Risiko, bei Steuerdelikten aufgrund regelmäßiger und sorgfältiger Prüfungen der Steuerbehörden entdeckt zu werden, ist hoch. Verdachtsmomente führen sehr schnell zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden. Bei der Beteiligung von Kunden und Lieferanten erfolgen Kontrollmitteilungen an ihre zuständigen Steuerbehörden und umgekehrt.

4. Wahrung des fairen Wettbewerbs

Der Wettbewerb kann nur funktionieren, wenn er frei und fair ist. Ein abgestimmtes Wettbewerbsverhalten wirkt dem Wettbewerb entgegen. Daher stimmen wir uns nicht mit Konkurrenten über unser Wettbewerbsverhalten ab. Wir halten uns an die Gesetze zum Schutz des Wettbewerbs. Verboten sind insbesondere die Absprache von Preisen und Konditionen, die Aufteilung von Märkten und Regionen, die Zuteilung von Kunden und die Abstimmung von Angebots-, Entwicklungs- oder Produktionsstrategien. Bereits der Informationsaustausch mit Konkurrenten, der Grundlage einer abgestimmten Verhaltensweise sein kann, (insbesondere zu Preisen, Kosten, Margen, Konditionen, Kunden, Angeboten, Produktentwicklungen, Fertigungskapazitäten) ist unzulässig. Verstöße gegen diese Verbote werden durch die Kartellbehörden konsequent verfolgt und können zu existenzgefährdenden Sanktionen für das Unternehmen führen.

5. Internationaler Handel

G BRANDED profitiert in hohem Maße von grenzüberschreitendem Handel. Ihn zu sichern und seine Regeln einzuhalten liegt in unserem eigenen Interesse. Daher beachten wir bestehende Import- und Exportbestimmungen, holen erforderliche Genehmigungen ein und zahlen festgesetzte Zölle und Steuern. Selbstverständlich beachten wir auch eventuell bestehende Wirtschaftssanktionen einschließlich Ein- und Ausfuhrverbote. Die Einhaltung dieser Bestimmungen unterliegt regelmäßigen Prüfungen durch die Behörden. Bei Verstößen drohen erhebliche Sanktionen.

6. Eigentumsrechte Dritter.

Mit Eigentum unseres und anderer Unternehmen gehen wir verantwortungsvoll um. Wir achten auf die Integrität unserer Geschäftspartner. Wir schützen und beachten geistiges Eigentum. Auch Gedanken, Ideen und Design sind Eigentum und daher gesetzlich geschützt. Wir beachten geistiges Eigentum Dritter und gehen mit Geschäftsgeheimnissen besonders vorsichtig um. Es ist sicherzustellen, dass vertrauliche Informationen nicht an unbefugte Dritte gelangen. Das gilt ebenso für vertrauliche Informationen, die wir von unseren Geschäftspartnern erhalten. Ist aufgrund besonderer Umstände (z. B. bei sensiblen Entwicklungsvorhaben von Kunden oder Unternehmenskäufen) besondere Vertraulichkeit angeordnet, so wahren wir diese auch gegenüber Kollegen.

7. Datenschutz

Wir nutzen persönliche Daten unserer Mitarbeiter und Vertragspartner nur für Zwecke, zu denen sie uns zur Verfügung gestellt wurden und behandeln sie vertraulich. Die zum Schutz persönlicher Daten erlassenen Gesetze werden von G BRANDED uneingeschränkt befolgt.

8. Dokumentation von Geschäftsvorgängen

Interne wie externe Berichte müssen korrekt und vollständig sein, so dass der Empfänger zutreffend informiert ist. Dabei halten wir uns an die Darstellung der Fakten und eine sachliche Ausdrucksweise. Dokumente, die für laufende oder zu erwartende interne Nachforschungen oder behördliche Untersuchungen benötigt wurden, dürfen nicht zerstört, entfernt oder verändert werden. Wir schützen Mensch und Umwelt.

9. Produktsicherheit

An die Qualität und Sicherheit unserer Produkte und Leistungen stellen wir höchste Ansprüche. Wir beobachten die Qualität unserer Produkte im Markt und unterstützen den Kunden bei der Vermeidung von Gefahren.

10. Arbeitssicherheit

Wir sorgen für ein sicheres Arbeitsumfeld. Sicherheitsvorschriften sind strikt einzuhalten und auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen. Missstände sind unverzüglich aufzuzeigen und zu beseitigen.

11. Umweltschutz und Ressourcenschonung

Wir gehen sparsam mit natürlichen Ressourcen um und streben Sparsamkeit auch für unsere Produkte an. Das gilt insbesondere für Wasser, dessen Qualität uns am Herzen liegt. Gleiches gilt für Luftreinheit und den verantwortlichen Umgang mit Chemikalien. Schädliche Einwirkungen auf die Umwelt vermeiden wir. Die Einhaltung der Gesetze zum Schutz der Umwelt ist für uns selbstverständlich.

12. Vermeidung von Interessenkonflikten

Wir trennen geschäftliche und private Interessen. Geschäftliche Nebentätigkeiten bedürfen der vorherigen Zustimmung von G BRANDED. Das betrifft besonders Nebentätigkeiten für Wettbewerber, Kunden oder Lieferanten von G BRANDED oder finanzielle Beteiligungen an ihnen. Sind enge Familienangehörige in solchen Tätigkeiten oder Beteiligungen engagiert, so ist das anzugeben. Außerdem nutzen wir unsere Tätigkeit bei G BRANDED nicht zur Erlangung privater Vorteile. Die Beauftragung von Geschäftspartnern für private Zwecke ist zu vermeiden. Geschäftspartner dürfen nicht aus privatem Interesse bevorzugt werden.

13. Respekt vor andere Kulturen und Einstellungen.

Wir sind Teil einer globalen Gesellschaft. Von daher sind die Achtung und der Respekt von anderen Kulturen und Wertvorstellungen für uns selbstverständlich. Wir gehen fair, respektvoll und offen miteinander um. Diskriminierung lehnen wir ab. Im Unternehmen verhalten wir uns politisch neutral.

14. Kommunikation

Offizielle Aussagen im Namen von G BRANDED dürfen nur autorisierte Personen treffen. Aussagen, die das Unternehmen betreffen, sind vor einer Veröffentlichung mit der Geschäftsführung abzustimmen. Dieser Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter von G BRANDED verbindlich. Er kann durch themen- oder landesspezifische Regelungen und Schulungen konkretisiert und ergänzt werden. Besondere Verantwortung haben unsere Führungskräfte. Sie sind aufgerufen, die in diesem Kodex beschriebenen Regeln und Werte von G BRANDED vorzuleben. Sie sind bei Fragen ihrer Mitarbeiter nach dem richtigen Verhalten der erste Ansprechpartner. Ihre Aufgabe ist es, in ihrem Verantwortungsbereich die Einhaltung des Kodex sicherzustellen. Fragen zum Kodex oder zum richtigen Verhalten im Einzelfall beantwortet der jeweilige Vorgesetzte oder die Geschäftsführung jederzeit gerne. Verstöße gegen den Kodex werden nicht geduldet und können den Verlust des Arbeitsplatzes bzw. strafrechtliche Konsequenzen zur Folge haben.

Ansprechpartner:

Raphael Geisreiter, Geschäftsführung G BRANDED raphael.geisreiter@gbranded.com

Letzte Aktualisierung

01.06.2020

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